§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule Sonne, Tempelhofer Damm 123, 12099 Berlin, und dem Fahrschüler über die Durchführung von Fahrschulleistungen, insbesondere der theoretischen und praktischen Ausbildung für alle Führerscheinklassen.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Fahrschülers und die Annahme durch die Fahrschule zustande. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online über das Anmeldeformular auf der Website. Mit der Anmeldung erkennt der Fahrschüler diese AGB an.
§ 3 Leistungsumfang
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Fahrerlaubnisverordnung – FeV) für die gewählte Führerscheinklasse. Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach den individuellen Erfordernissen des Fahrschülers.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise für Fahrstunden und sonstige Leistungen sind auf der Website unter /preise einsehbar. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar, per Überweisung oder nach Vereinbarung in Raten. Die Fahrschule behält sich Preisänderungen vor. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Preis. Alle Preise ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
§ 5 Fahrstunden und Termine
Fahrstunden werden nach Vereinbarung durchgeführt. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage behält sich die Fahrschule vor, die ausgefallene Fahrstunde in Rechnung zu stellen. Der Fahrschüler ist verpflichtet, zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort bereit zu sein.
§ 6 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Fahrschüler zu vergüten. Bei Kündigung durch den Fahrschüler werden noch nicht verbrauchte Guthaben nach Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr erstattet.
§ 7 Haftung
Die Fahrschule haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schäden am Fahrzeug des Fahrschülers, die während der Fahrstunde entstehen, unterliegen der Haftungsregelung der Kfz-Versicherung der Fahrschule.
§ 8 Prüfungen
Die Fahrschule meldet den Fahrschüler zur theoretischen und praktischen Prüfung an, sofern der Fahrschüler nach Einschätzung des Fahrlehrers ausreichend vorbereitet ist. Die anfallenden Prüfungsgebühren und TÜV/DEKRA-Kosten trägt der Fahrschüler. Bei Nichtbestehen einer Prüfung erfolgt die erneute Anmeldung nach Absprache.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Fahrschüler Kaufmann ist.
Stand: Juni 2025